Wie an der DV auf gerichtliche Vorgabe hin bekannt gemacht wurde, konnten zwei hängige Verfahren vor dem Amtsgericht Olten-Gösgen letztlich mit einer Kompromisslösung und einem Rückzug der beiden Klagen beendet werden. Dabei geht es um den Beschluss der DV vom 6. März 2010, mit dem der Zentralvorstand beauftragt wurde, Massnahmen zur Einschränkung der Handlungen von Thomas Scholl im OL zu ergreifen. Die Delegierten nahmen ohne Wortbegehren zur Kenntnis, dass der DV-Entscheid von 2010 damit aufgehoben ist.source: Swiss Orienteering
Posts mit dem Label Thomas Scholl werden angezeigt. Alle Posts anzeigen
Posts mit dem Label Thomas Scholl werden angezeigt. Alle Posts anzeigen
Mittwoch, 5. März 2014
DV Entscheid aufgehoben
Freitag, 28. Dezember 2012
Graue Wolken
In den nächsten beiden Jahren wird einiges auf den Schweizer OL Verband zukommen.
Wie Marcel Schiess das an der Präsidentenkonferenz 2012 gesagt hat, die Brötchen, die wir backen müssen etwas kleiner werden. Es ist zu sehen, was das genau bedeutet im Bezug auf die beste OL-Nationalmannschaft der Welt und auf das Vorzeige-Medienprodukt Weltcupfinal (dessen TV Abdeckung nach dem Ausstieg des Sponsors nicht gesichert ist link).
- Der amtierende Präsident sucht einen Nachfolger und tritt spätestens 2014 ab link (Die offenen Dossiers sind nicht verlockend; Downsizing, Aussicht auf einen geerbten Fall Scholl)
- Der Verband muss auf die Saison 2013 den Ausstieg des Sponsors Postfinance auffangen (Scool, Weltcupfinal inkl.Sponsoringstelle) link
- Das Thema akzentuiert sich, wenn nächstes Jahr auch das 2013 bereits reduzierte Engagement von Postfinance im Bereich der Nationalmannschaften ausgelaufen ist, falls dieser Ausfall nicht substituiert werden kann. link (Postfinance hat seinen Ausstieg auf 2012 schon vor ca. drei Jahren kommuniziert, die seither laufenden Anstrengungen, die dieses Jahr nochmal verstärkt wurden link, waren bislang erfolglos. Die Sache sicher nicht einfacher macht die Tatsache, dass das grosse Medienzugpferd des Verbandes, Simone Niggli, ein Karriereende auf 2014 ins Auge fasst, link)
- Das Thema akzentuiert sich, falls ebenfalls nächstes Jahr OL von Swiss Olympic aus der höchsten Förderklasse abgestuft wird (nur noch olympische Disziplinen) link
Wie Marcel Schiess das an der Präsidentenkonferenz 2012 gesagt hat, die Brötchen, die wir backen müssen etwas kleiner werden. Es ist zu sehen, was das genau bedeutet im Bezug auf die beste OL-Nationalmannschaft der Welt und auf das Vorzeige-Medienprodukt Weltcupfinal (dessen TV Abdeckung nach dem Ausstieg des Sponsors nicht gesichert ist link).
Dienstag, 2. Oktober 2012
175.-190. Runde Swiss Orienteering vs. Thomas Scholl
Abb.1. Symbolbild (Straubenhof-Mühle)
Nachdem das Obergericht Solothurn im Berufungsverfahren in Sachen Thomas Scholl vom Februar dieses Jahres Lücken in den Statuten von Swiss Orienteering festgestellt hat, sollen diese im Zuge einer Revision an der Delegiertenversammlung 2013 geschlossen werden. Die Art und Weise, wie der Verband dies zu tun gedenkt, gewährt einen Einblick in die Rolle, die der Verband als Betreiber dieser endlosen Geschichte spielt und sowie in die Motive desselben.
Der Artikel 21 der Statuen soll neu so lauten.
Abb.2. Zukunftszenario Swiss Orienteering vs. Thomas Scholl: Zwei weitere Jahre Rechtsstreit und Vernichtung von Verbandsmitteln.
Es wäre an der Zeit eine Bilanz zu ziehen. Es wäre an der Zeit eine Güterabwägung im Interesse des SOLV anzusetzen. Es wäre an der Zeit, den Kesseltreiber in den eigenen Reihen zurückzupfeiffen bzw. ihm das Dossier zu entziehen. Im Interesse des SOLV.
Ich schlage vor, die Thomas Scholl-spezifischen Passagen aus den Verbandsstatuten auszuklammern.
Nachdem das Obergericht Solothurn im Berufungsverfahren in Sachen Thomas Scholl vom Februar dieses Jahres Lücken in den Statuten von Swiss Orienteering festgestellt hat, sollen diese im Zuge einer Revision an der Delegiertenversammlung 2013 geschlossen werden. Die Art und Weise, wie der Verband dies zu tun gedenkt, gewährt einen Einblick in die Rolle, die der Verband als Betreiber dieser endlosen Geschichte spielt und sowie in die Motive desselben.
Der Artikel 21 der Statuen soll neu so lauten.
Artikel 21 SanktionenUnd der Kommentar des Verbandes dazu lautet
1 Wer als Mitglied des SOLV oder als Teilnehmer an von SOLV- Mitgliedern durchgeführten OL gegen die Interessen des SOLV oder gegen deren statutarische bzw. reglementarische Bestimmungen auf schwerwiegende Weise verstösst, kann mit folgenden Sanktionen belegt werden:
a) Verweis
b) Ausschluss von Verbandsdienstleistungen
c) Geldstrafe bis Fr.5'000.--
d) Verbandsausschluss.
2 Die Sanktionen können kumulativ ausgesprochen werden; zudem bleiben andere Sanktionen gemäss den Reglementen des SOLV vorbehalten.
3 Sanktionen beschliesst der ZV mit Zweidrittel-Mehr nach schriftlicher Anhörung des Betroffenen.
Gegen den Entscheid ist der Rekurs an die Rekurskommission gegeben.
4 Ein Verbandsausschluss muss durch die DV bestätigt werden.
Mit dieser Neuerung können Vereine/Organisationen/Ehrenmitglieder und Teilnehmer an SOLV-Wettkämpfen sanktioniert werden, wenn sie schwerwiegend gegen die Interessen des SOLV verstossen - z.B. durch neurotische Beschwerde-Wellen a la TS, durch Doping, durch Wettkampfbetrug, durch krasse Rufschädigung des Verbandes etc. . Ob ein Verbandsausschluss auch für Dritte, d.h. sog. „Sektionsmitglieder“ sinnvoll und möglich ist, ist rechtlich umstritten, hier aber doch als Ultima Ratio vorgesehen.
Andere „Fach-Sanktionen“ der Kommissionen (z.B. Wettkämpfe, Karten) sind zusätzlich zu den Verbandssanktionen möglich, da es dort um spezifische Massnahmen auf Teilgebieten (z.B. Laufverbot, Kartenaufnahmever-bot etc.) geht, während auf Verbandsebene das grundsätzliche Verhalten sanktioniert werden soll, damit der SOLV als Verband geschützt ist.
Das ZV-Quorum von 2/3 soll sicherstellen, dass Sanktionen nur in klaren Fällen verfügt werden.
Kommentar o-zeugs
- Es soll keines Statuten- oder Regelverstosses bedürfen, um mit Sanktionen belegt zu werden. Die Definition von Interessen des SOLV unterliegt mangels objektiver Grundlage dem ZV.
- Ebenso unterliegt die Beurteilung der Schwere mangels objektiver Grundlage dem ZV.
- Es ist bis zu einem gewissen Grad unlogisch für einen schweren Verstoss ein Strafspekturm von Verweis bis Verbandsausschluss vorzusehen. Ebenfalls unlogisch ist es die objektiv grösste Bestrafung, die Geldstrafe der DV vorzuenthalten.
- Ohne reglemtarische Grundlagen ist auch eine Rekursinstanz nutzlos.
- Im Kommentar des Verbandes gibt dieser unverholen zu, dass der Term Interessen des SOLV auf TS zugeschnitten ist.
- [Kann eine Staturenänderung rückwirkend wirken?]
Abb.2. Zukunftszenario Swiss Orienteering vs. Thomas Scholl: Zwei weitere Jahre Rechtsstreit und Vernichtung von Verbandsmitteln.
Gegenvorschlag
Sind das noch Interessen des SOLV?Es wäre an der Zeit eine Bilanz zu ziehen. Es wäre an der Zeit eine Güterabwägung im Interesse des SOLV anzusetzen. Es wäre an der Zeit, den Kesseltreiber in den eigenen Reihen zurückzupfeiffen bzw. ihm das Dossier zu entziehen. Im Interesse des SOLV.
Ich schlage vor, die Thomas Scholl-spezifischen Passagen aus den Verbandsstatuten auszuklammern.
Artikel 21 Sanktionen
1 Wer als Mitglied des SOLV oder als Teilnehmer an von SOLV- Mitgliedern durchgeführten OLgegen die Interessen des SOLV odergegenderenstatutarische bzw. reglementarische Bestimmungen des SOLV auf schwerwiegende Weise verstösst, kann mit folgenden Sanktionen belegt werden:
a) Verweis
b) Ausschluss von Verbandsdienstleistungen
c) Geldstrafe bis Fr.5'000.--
d)b) Verbandsausschluss.
2Die Sanktionen können kumulativ ausgesprochen werden; zudemEs bleiben andere Sanktionen gemäss den Reglementen des SOLV vorbehalten.
3 Sanktionen beschliesst der ZV mit Zweidrittel-Mehr nach schriftlicher Anhörung des Betroffenen.
Gegen den Entscheid ist der Rekurs an die Rekurskommission gegeben.
4 Ein Verbandsausschluss muss durch die DV bestätigt werden.
- Die Vernehmlassung zum Statuten-Entwurf läuft bis am 26.Oktober 2012
- Der definitive Antrag des Verbandes wir an der Präsidentenkonferenz vorgestellt
- Anträge z.H. der DV müssen bis zum 10.Dezember 2012 an die Geschäftsstelle gerichtet werden.
Freitag, 15. Juni 2012
Die Massnahmen des ZV gegen Thomas Scholl aufgehoben
Das Obergericht Solothurn hat am 10. Februar 2012 alle vom Zentralvorstand beschlossenen Sanktionen und Massnahmen für nichtig erklärt, weil sie keinerlei Rechtsgrundlage haben. Meine Forderung nach Schadenersatz für entgangene Kartenverkäufe wurde abgewiesen, weil der Schaden nicht ausreichend belegt ist. Der SOLV hat 5/6 der Gerichtkosten zu bezahlen, was etwa Fr. 13'300 entspricht, und schuldet mir Fr. 23'600 Parteientschädigung. Ausserdem muss er die eigenen Anwaltskosten tragen. Marc Russenberger, Präsident der Rekurskommission und Anwalt des SOLV in diesem Verfahren, hat dafür bei den Gerichten etwa Fr. 59'000 in Rechnung gestellt, darunter 77 Arbeitsstunden von ihm persönlich zu Fr. 450 plus Mehrwertsteuer. Wie viel davon der SOLV tatsächlich bezahlen muss, ist nicht bekannt. Mir verbleiben 1/6 der Gerichtskosten (Fr. 2'700) und der Rest meiner Anwaltskosten (Fr. 12'000).Thomas Scholl 15.Juni 2012 im SOLV Forum siehe hier die Verlautbarung von Swiss Orienteering gleichentags.
Das Urteil ist nicht ans Bundesgericht weitergezogen worden und somit seit Mitte März 2012 rechtskräftig. Zwei weitere Verfahren sind noch beim Amtsgericht Olten-Gösgen hängig. Dort geht es darum, ob der oben erwähnte Beschluss der Delegiertenversammlung 2010 rechtmässig war und ob die OLG Zürichberg zu Recht aus dem SOLV ausgeschlossen wurde.
Nachtrag 21.Juni 2012: Vielleicht ist es aus dieser Perspektive intressant ältere Artikel zu lesen... Zumindest den Artikel über die entscheidende Delegiertenversammlung 2010 in Langenthal, wo die Rechtsgrundlage für den Antrag der OLG Stäfa bezügl. Sanktionen TS von verschiedenen Delegierten in Frage gestellt wird und selbst HR Walser als Mitglied des ZV zugibt, dass diese Rechtgrundlage nicht existiert.
[* So könnte sich der ZV bezüglich der von Herbert Bühl im Forum aufgeworfenen Verantwortungsfrage auf die Position stellen, dass die DV wusste, dass die Massnahme nur Teil eines Verschleisskampfes gewesen sei]
Montag, 26. März 2012
Gruppenbildung WOC 1997, Grimstad
Es war alles schon da: Die Gruppenbildung. Die H-Groups (z.B. Björlo mit Prokes, Nymalm, Skovlyst), die E-Groups auf dem Podest (Thoresen - Mårtensson). Die Mediengefälligkeit. Die schwache Reaktion der IOF und damit verbunden die jährliche Wiederkehr des Themas. Zugleich die trad. Kritik an Medienformaten. Ein Artikel aus dem OL Heft 3/1998; Autor: Thomas Scholl.
Bild Faksimile Artikel OL Heft 3/98 (Scan: Roger Vogel)
War die WM unfair?
TS. Das tschechische Team hat sich bei der Internationalen OL-Föderation über die letzte WM beschwert. Das klassische Rennen der Herren sei durch das kurze Startintervall entwertet worden.
Das Thema gab schon im Vorfeld der WM in Norwegen zu reden. Die Regeln sagen klar, dass das normale Startintervall für Läufe über die klassische Distanz drei Minuten sei. Die Veranstalter wünschten aber eine Verkürzung auf zwei Minuten, um das Rennen kürzer und atrraktiver zu machen. Eine private Fernsehstation wollte den Lauf direkt übertragen. Der IOF-Vorstand gab diesem Wunsch nach und bewilligte die Ausnahme.
Der TV-Sender gab seine Pläne dann auf und stellte seine Aktivitäten vor der WM ein. Da konnte oder wollte aber niemand mehr den Entscheid über das Startintervall rückgängig machen. die Folgen sind dank der elektronischen Postenkontrolle mit dem Emit-System (vormals Regnly-System) klar zu erkennen: Es kam zu zahlreichen Zusammenschlüssen von Läufern.
Der Schnellzug Mårtensson, Jörgensen, Thoresen
So war Jörgen Mårtenssson vom vierten Posten an mit Carsten Jörgensen zusammen, vom zwölften Posten an war auch Petter Thoresen dabei. Von da an liess sich der Schnellzug nicht mehr aufzuhalten. Später kam noch Allan Mogensen dazu. Diese vier Läufer belegten schliesslich die Ränge 2., 4., 1. und 13. Kjetil Björlo, Tomas Prokes und Sören Nymalm waren vom achten Posten beieinander und wurden 3., 5. und 11. Der wenig bekannte Australier Tom Qualye lief offenbar vom vierten Posten an gemeinsam mit Edgaras Voveris und Johan Ivarsson - Plätze 14., 12. und 7. Pech hatte der zuletzt gestartete Finne Timo Karpinnen: Bis zur Hälfte war er etwa gleich schnell wie Mårtensson, aber dann verlor er, allein laufend, gut fünf Minuten auf ihn und wurde nur 10.
Zum Teil profitierten schwächere Läufer vom Tramfahren mit stärkeren, zumm Teil bildeten sich Gruppen von gleich starken Läufern, die zwar nicht bewusst zusammenarbeiteten, aber sich gegenseitig zu Leistungen antrieben, die sie alleine kaum erbracht hätten. Auch darauf können die Zwischenzeiten Hinweise geben. Wer regelmässig als erster einer Gruppe stempelte, war wohl eher der Chef und leistet mehr Führungsarbeit als jener, welcher immer fünf Sekunden später kam. Wenn aber aus einer Gruppe einmal dieser und einmal jener Läufer zuerst am Posten war, trugen wohl alle zum Tempo bei. Das dürfte für Thoresen und Mårtensson zutreffen, von denen der eine sieben der andere sechsmal als erster stempelte.
Medien oder Fairness?
Im Grunde geht es um die Frage, wie grosse Konzessionen der OL-Sport an Zuschauer und Medien im Bezug auf Fairness machen soll. Der Unmut der tschechischen Läufer ist verständlich. Nach ihrer Meinung genügen die Kurzdistanz- und Park-Wettbewerbe diesem Zweck. Der klassische Lauf solle die Königsdisziplin des OL-Sports bleiben rein und fair. Der Final der WM97 sei kein Einezlrennen gewesen, sondern ein Wettkampf von Gruppen verschiedener Grösse. Zu diskutieren sei deshalb für die nächste WM sogar ein Startintervall von vier Minuten, mit nur 40 oder 50 Finalteilnehmern, statt 60 wie heute.
Die zuständige Kommission der IOF hat inzwischen beschlossen, das Startintervall solle in Zukunft an der WM über die klassische Distanz drei Minuten betragen. Das war allerdings schon vorher die Meinung der Techniker. Ober der IOF-Vorstand sich daran hält, ist eine andere Frage. Er allein ist für Ausnahmen zuständig. Solang die Gunst der Medien und Sponsoren das wichtigste Ziel im internationalen OL ist, kann man weitere Versuche in diese Richtung kaum ausschliessen.
Bild Faksimile Artikel OL Heft 3/98 (Scan: Roger Vogel)
War die WM unfair?
TS. Das tschechische Team hat sich bei der Internationalen OL-Föderation über die letzte WM beschwert. Das klassische Rennen der Herren sei durch das kurze Startintervall entwertet worden.
Das Thema gab schon im Vorfeld der WM in Norwegen zu reden. Die Regeln sagen klar, dass das normale Startintervall für Läufe über die klassische Distanz drei Minuten sei. Die Veranstalter wünschten aber eine Verkürzung auf zwei Minuten, um das Rennen kürzer und atrraktiver zu machen. Eine private Fernsehstation wollte den Lauf direkt übertragen. Der IOF-Vorstand gab diesem Wunsch nach und bewilligte die Ausnahme.
Der TV-Sender gab seine Pläne dann auf und stellte seine Aktivitäten vor der WM ein. Da konnte oder wollte aber niemand mehr den Entscheid über das Startintervall rückgängig machen. die Folgen sind dank der elektronischen Postenkontrolle mit dem Emit-System (vormals Regnly-System) klar zu erkennen: Es kam zu zahlreichen Zusammenschlüssen von Läufern.
Der Schnellzug Mårtensson, Jörgensen, Thoresen
So war Jörgen Mårtenssson vom vierten Posten an mit Carsten Jörgensen zusammen, vom zwölften Posten an war auch Petter Thoresen dabei. Von da an liess sich der Schnellzug nicht mehr aufzuhalten. Später kam noch Allan Mogensen dazu. Diese vier Läufer belegten schliesslich die Ränge 2., 4., 1. und 13. Kjetil Björlo, Tomas Prokes und Sören Nymalm waren vom achten Posten beieinander und wurden 3., 5. und 11. Der wenig bekannte Australier Tom Qualye lief offenbar vom vierten Posten an gemeinsam mit Edgaras Voveris und Johan Ivarsson - Plätze 14., 12. und 7. Pech hatte der zuletzt gestartete Finne Timo Karpinnen: Bis zur Hälfte war er etwa gleich schnell wie Mårtensson, aber dann verlor er, allein laufend, gut fünf Minuten auf ihn und wurde nur 10.
Zum Teil profitierten schwächere Läufer vom Tramfahren mit stärkeren, zumm Teil bildeten sich Gruppen von gleich starken Läufern, die zwar nicht bewusst zusammenarbeiteten, aber sich gegenseitig zu Leistungen antrieben, die sie alleine kaum erbracht hätten. Auch darauf können die Zwischenzeiten Hinweise geben. Wer regelmässig als erster einer Gruppe stempelte, war wohl eher der Chef und leistet mehr Führungsarbeit als jener, welcher immer fünf Sekunden später kam. Wenn aber aus einer Gruppe einmal dieser und einmal jener Läufer zuerst am Posten war, trugen wohl alle zum Tempo bei. Das dürfte für Thoresen und Mårtensson zutreffen, von denen der eine sieben der andere sechsmal als erster stempelte.
Medien oder Fairness?
Im Grunde geht es um die Frage, wie grosse Konzessionen der OL-Sport an Zuschauer und Medien im Bezug auf Fairness machen soll. Der Unmut der tschechischen Läufer ist verständlich. Nach ihrer Meinung genügen die Kurzdistanz- und Park-Wettbewerbe diesem Zweck. Der klassische Lauf solle die Königsdisziplin des OL-Sports bleiben rein und fair. Der Final der WM97 sei kein Einezlrennen gewesen, sondern ein Wettkampf von Gruppen verschiedener Grösse. Zu diskutieren sei deshalb für die nächste WM sogar ein Startintervall von vier Minuten, mit nur 40 oder 50 Finalteilnehmern, statt 60 wie heute.
Die zuständige Kommission der IOF hat inzwischen beschlossen, das Startintervall solle in Zukunft an der WM über die klassische Distanz drei Minuten betragen. Das war allerdings schon vorher die Meinung der Techniker. Ober der IOF-Vorstand sich daran hält, ist eine andere Frage. Er allein ist für Ausnahmen zuständig. Solang die Gunst der Medien und Sponsoren das wichtigste Ziel im internationalen OL ist, kann man weitere Versuche in diese Richtung kaum ausschliessen.
Mittwoch, 16. März 2011
Thomas Scholl hat zivilrechtliche Klage gegen Swiss Orienteering eingereicht
Update 16.März 2011: Die Verhandlung am Richteramt Olten-Gösgen ist auf den 5.April 2011 angesetzt. (Quelle: www.solv.ch)
Gegen die vom Zentralvorstand im Auftrag der Delegiertenversammlung beschlossenen Massnahmen zur "Einschränkung der Handlungsfreiheit in OL-Angelegenheiten" hat Thomas Scholl vor dem Richteramt Olten-Gösgen eine zivilrechtliche Klage eingereicht.ganzer Text - SwissOrienteering.ch 8.Juni 2010
N[9.Juni 2010]: Die besagten Massnahmen sind hier nachzulesen.
Drei Rekurse in Sachen Scholl und OLG Zürichberg abgelehnt
Update 16.März 2011: TS zieht die drei Entscheidungen auf den zivilen Rechtsweg weiter. Die drei Schlichtungsverhandlungen sind auf den 11. April 2011 angesetzt. (Quelle: www.solv.ch) Von diesen Verhandlungen ist nichts zu erwarten, da seitens des Verbandes ausdrücklich kein Intresse an einer Schlichtung besteht (HR Walser, PK 2010).
In der Folge der DV von SwissOrienteering vom 6.März 2010 in Langenthal sind von Thomas Scholl als Privatperson, sowie als Vertreter der OLG Zürichberg drei Rekurse gegen die Entscheide 'Ausschluss Thomas Scholl' und 'Ausschluss OLG Zürichberg' eingereicht worden. Alle sind mit den Entscheiden vom 26.Januar 2011 abgelehnt worden. In allen drei Rekursen wurde eingeschränkt die Verfassungs-, Gesetz- und Statutenwidrigkeit des Entschlusses bzw. dessen Zustandekommen behandelt.
Die drei RK-Entscheide (1&2 sind quasi identisch):
- OLG Zürichberg gegen Beschluss der Delegiertenversammlung vom 6. März 2010 betreffend Einschränkung der Handlungsfreiheit von Thomas Scholl
- Thomas Scholl gegen Beschluss der Delegiertenversammlung vom 6. März 2010 betreffend Einschränkung der Handlungsfreiheit von Thomas Scholl
- OLG Zürichberg gegen Ausschluss durch Delegiertenversammlung vom 6. März 2010
Ein paar neue Einsichten aus den Entscheiden:
- Es wurde schon früher festgestellt, dass im Antrag der OLG Stäfa Informationen aus einem laufenden Verfahren enthalten waren. Die RK konnte nun glaubhaft darlegen, dass die Information (zulässigerweise) via ZV zur OLG Stäfa gelangt sein kann. (Der Umstand, dass die OLG Zürichberg 5 Mitglieder habe, wurde in einer Präsidialverfügung vom 15.Oktober 2009 erwähnt)(Entscheid 1.B.5).
- Die DV von SwissOrienteering darf auch Sachen, die nicht in den Statuten stehen und nicht an Organe des Verbandes delegiert sind, solange sie nicht rechtswidrig sind. Das ist die sog. Auffangkompetenz. Der Auftrag an den ZV Sanktionen gegen Thomas Scholl auszusprechen fällt unter diese Auffangkompetenz (Entscheid 1.B.6)
- SwissOrienteering kann Mitglieder ausschliessen, wenn sie den Intressen des SOLV (sic) entgegenarbeiten. Der Ausschluss ist nicht materiell aber hinsichtlich Verfahrensmängel und Rechtsmissbrauch anfechtbar (E3.B.6.). TS macht einen Rechtsmissbrauch geltend, da ihm nichts rechtswidriges anzulasten sei. Die RK dagegen beurteilt TS 'notorisches' rekurieren, 'überspitzten Formalismus' und 'mitverursachte (sic) Rekursverfahren' als 'unnötige Hinderung von Verbandstätigkeiten' und als Verstoss gegen Treu und Glauben. Damit verfällt für TS der Schutz gegen Rechtsmissbrauch.(E3.B.7.)
- Die RK stellt fest, dass SwissOrienteering kein Monopolverband sei und damit über ein vollumflängliches Ausschlussrecht verfügt. TS kann darum keine Persönlichkeitsverletzung geltend machen. Es steht jedem frei, selber Karten aufzunehmen, Wettkämpfe zu Veranstalten oder einen alternativen OL Verband zu gründen. (E3.B.8.)*
*Ein zweiter OL Verband (Stichwort Wildwuchs) kann nicht im Sinne von Swiss Orienteering sein.
Montag, 7. März 2011
Sanktionen gegen Thomas Scholl, Antrag der OL Amriswil
Update: Auf den Antrag wurde an der DV vom 5.3.11 in Liestal mit einem Stimmenverhältnis 69:31 nicht eingetreten. d.h. ohne inhaltliche Diskussion abgelehnt.
Auf die nächste DV vom 3.März 2011 in Liestal beantragt die OL Amriswil eine Lockerung der Sanktionen gegen Thomas Scholl im Bezug auf den Verkauf bestehender OL Karten, sCOOL und Arbeit als Journalist.
Der Antrag der OL Amriswil.
K: Damit hat sich wohl die im ZV Beschluss vom 25.April 2010 aufgeführte und hier kritisierte Antragssperre bis 2013 als rechtlich unhaltbar erwiesen. ??
Freitag, 16. Juli 2010
Rekurs der OLG Wallis zu spät eingereicht
Der Präsident der Rekurskommission von Swiss Orienteering hat zudem als Einzelrichter entschieden, auf einen Rekurs der OLG Wallis nicht einzutreten. Die OLG Wallis hatte am 29. Juni Rekurs gegen den Beschluss des Zentralvorstandes bezüglich Einschränkungen der Handlungsfreiheit in OL-Angelegenheiten von Thomas Scholl eingereicht. Das Nichteintreten wird mit Nichteinhalten der reglementarischen Rekursfrist von 20 Tagen begründet.
www.swissorienteering.ch vom 16.7.2010
Dienstag, 13. Juli 2010
Situation der OLG Wallis
Eine grosse Sorge für die OLG Wallis ist der DV-Beschluss, der die Aktivitäten von Thomas Scholl einschränken. Der Präsident Grégoire Jilg sieht da für seine Region ganz schwarz, ist doch Thomas Scholl Herausgeber der Walliser Karten und hat auch Karten für Schulen hergestellt. Letzteres dürfte jedoch durch die vom ZV beschlossenen Massnahmen nicht betroffen sein.S.2
En ce moment un grand souci pèse sur la CO Valais en raison de la décision prise lors de la dernière assemblée des délégués, à savoir, celle de restreindre l'activité de Thomas Scholl. Le président Grégoire Jilg est très inquiet car Thomas Scholl est l'éditeur des cartes du Valais; il a également relevé des cartes pour les écoles. Il serait malheureux que le CO Valais soit vicitme des restrictions décidées par le comité central.S.33
Hansjörg Suter, ZV Vertreter der Suisse Romande im Swiss Orienteering Magazine 7/2010
K: Sonderbare Unterschiede in den zwei Fassungen.
Donnerstag, 27. Mai 2010
Weiterzug ans Obergericht und drei Rekurse gegen DV-Entscheide
Hinweis: Durch klicken auf untenstehendes Label Thomas Scholl sehen sie alle Einträge zu diesem Thema in diesem Blog
Weil das Bezirksgericht Meilen in der Klage gegen die OLG Stäfa keine vorsorglichen Massnahmen erlassen wollte, hat Thomas Scholl dieses Begehren an das Obergericht als nächste Instanz weitergezogen. Zudem sind gegen die Entscheide der Delegiertenversammlung von Swiss Orienteering von ihm bzw. von der OLG Zürichberg drei Rekurse eingegangen.
ganzer Text (SwissOrienteering am 26.Mai 2010)
Dienstag, 18. Mai 2010
OL Karten im Wallis II
Hinweis: Durch klicken auf untenstehendes Label Thomas Scholl sehen sie alle Einträge zu diesem Thema in diesem Blog
Neben den boykottierten bestehenden Karten im Wallis sind vom ZV Beschluss in Sachen Thomas Scholl die pfannenfertigen Kartenprojekte Visperterminen, Gemmipass, Lac de Géronde (Sierre), Bella Tola, Les Iles (Sion), Col de Sanetsch und Morgins betroffen.
Montag, 10. Mai 2010
Thomas Scholl darf nicht an einem Kartenaufnehmerkurs teilnehmen
Hinweis: Durch klicken auf untenstehendes Label Thomas Scholl sehen sie alle Einträge zu diesem Thema in diesem Blog
Nach Rücksprache mit dem Zentralvorstand war Thomas Scholl die Teilnahme am Kartenaufnehmerkurs vom 1. Mai 2010 verweigert worden. Die Kurs-Organisatoren stützten sich dabei auf die Massnahmen des Zentralvorstandes zur Einschränkung von Scholls Handlungsfreiheit, die aufgrund des DV-Beschlusses erarbeitet worden waren.
Scholl hatte gegen diese Ablehnung einen Rekurs eingereicht, wonach ihm mittels vorsorglicher Verfügung seine Teilnahme-Berechtigung festzustellen sei.
www.swiss-orienteering.ch
Ganzer Rekursentscheid
Kommentar
*kopfschüttel* Thomas Scholl von einem Kartenaufnehmer-Kurs auszuschliessen hat vielleicht die Grundlage eines DV-Entscheides, aber eine Rechtfertigung im Bereich des Menschenverstandes sucht man vergebens. Nach dem aus vielen Aspekten denkwürdigen Beschluss des Zentralvorstandes von Swiss Orienteering vom 25.04.2010 betreffend Einschränkung der Handlungfreiheit von Thomas Scholl, Frauenfeld, in Angelegenheiten als OL-Funktionär ist das das zweite Signal des Zentralvorstandes innert kurzer Zeit bei dem sich der Gedanke heimzahlen und dissen aufdrängt.
Donnerstag, 29. April 2010
OL Karten im Wallis
Hinweis: Durch klicken auf untenstehendes Label Thomas Scholl sehen sie alle Einträge zu diesem Thema in diesem Blog
Stand Februar 2010. Nun. Da tut sich was. Diese Karten finden sich nicht mehr im Kartenverzeichnis von Swiss Orienteering und existieren de facto nicht mehr. Ihr verschwinden gehört zu einer Reihe von Sanktionen, die der Zentralvorstand des Schweizer OL Verbandes gegen den OL Läufer Thomas Scholl, Frauenfeld verhängt hat.
Beschluss des Zentralvorstandes von Swiss Orienteering vom 25.04.2010 betreffend Einschränkung der Handlungfreiheit von Thomas Scholl
Gemäss einem Beschluss der Delegiertenversammlung 2010 von Swiss Orienteering wird die Privatperson Thomas Scholl in seinem Handlungsspielraum im Verband stark eingeschränkt.
Der Beschluss im Wortlaut
Massnahmen
Rahmen
Der ZV verzichtet auf eine ordentliche Publikation des Beschlusses. Der ZV belegt den Beschluss mit einer Einsprachesperre gegen die Massnahmen seitens des ZV und der DV bis 2013.
Persönliche Beurteilung
Muss man da noch etwas anfügen? Ich belasse es bei einer Zusammenfassung.
1. Der Beschluss hat keine statuarische Basis
Zwar kann die DV ein Sonderreglement Scholl beschliessen, aber nicht 'im Grundsatz' und unter Abgabe jeglichen Mitspracherechts in der Ausarbeitung. Sanktions-Reglemente müssen immer publiziert werden und unterstehen dem Einspracherecht (Statuten 21&22).
2. Der Beschluss wurde nicht durch die DV legitimiert.
Der Beschluss enthält Punkte, die nicht im von der DV beschlossenen Antrag stehen. Diese haben nicht einmal 'im Grundsatz' eine Legitimation.
3. Der Beschluss schadet dem Orientierungslauf in der Schweiz
Entgegen dem DV-Beschluss verhängt der ZV-Beschluss weitergehende Sanktionen, wie ein sofortiges Verbot des Verkaufs der bestehenden Karten. Das sind in erster Linie 52! OL Karten im Wallis die damit von heute auf morgen verschwinden. Mit dem bevormundenden Verbot auf seinen Karten nationale Wettkämpfe auszurichten wird der OL im Wallis defacto beerdigt.
4. Der Beschluss arbeitet mit wirtschaftlichem Embargo und Zensur
Das Verkaufsverbot und zusätzl. die Absichterklärung Thomas Scholl als Journalisten zu behindern haben als einziges Ziel diesem zu schädigen.
5. Der Beschluss versucht, das Mitspracherecht der Vereine zu beschneiden.
Zuerst umgeht man die DV indem man den Beschluss einer Absegnung entzieht. Dann wird die DV auch noch bis 2013 von einem Änderungsantrag ausgeschlossen. Dreist für einen Beschluss, der vorgibt, er sei durch die DV legitimiert.
6. Der Beschluss soll vor den Vereinen möglichst geheim gehalten werden.
Auf eine Publikation wurde verzichtet um 'unnötige Aufmerksamkeit' zu vermeiden.
Der Beschluss im Wortlaut
Massnahmen
- TS wird nicht mehr als Technischer Delegierter eingesetzt
- Er wird der Leitung der Regionalen Fachstelle OL und Umwelt enthoben
- Er darf sich nicht mehr an der Organisation von nationalen und internationalen Wettkämpfen beteiligen
- Niemand darf mehr auf seinen Karten nationale oder internationale Wettkämpfe ausrichten
- Seine z.Z. 54 Karten werden per sofort aus dem Kartenverzeichnis des Verbandes gestrichen
- Er wird in seiner journalistischen Tätigkeit boykottiert
- Er darf sich an keinerlei Verbandsprojekten beteiligen (sCOOL, Erwachsenensport)
- Sein Einspracherecht an internationalen und nationalen Wettkämpfen wird eingeschränkt
- Hängige Rekurse von TS werden eingestellt
- Rekurse, Eingaben, Beschwerden, Anfragen und dergleichen werden nicht mehr behandelt
- Sollte TS trotzdem an nationalen und internationalen Wettkämpfen einsprechen, dann wird er in Zukunft von solchen ausgeschlossen
- TS darf keine Kartenprojekte mehr einreichen, eingereichte Projekte werden sistiert
- TS wird von jeglicher Art Tagung, Konferenz, Versammlung oder Weiterbildung nicht zugelassen
Rahmen
Der ZV verzichtet auf eine ordentliche Publikation des Beschlusses. Der ZV belegt den Beschluss mit einer Einsprachesperre gegen die Massnahmen seitens des ZV und der DV bis 2013.
Persönliche Beurteilung
Muss man da noch etwas anfügen? Ich belasse es bei einer Zusammenfassung.
1. Der Beschluss hat keine statuarische Basis
Zwar kann die DV ein Sonderreglement Scholl beschliessen, aber nicht 'im Grundsatz' und unter Abgabe jeglichen Mitspracherechts in der Ausarbeitung. Sanktions-Reglemente müssen immer publiziert werden und unterstehen dem Einspracherecht (Statuten 21&22).
2. Der Beschluss wurde nicht durch die DV legitimiert.
Der Beschluss enthält Punkte, die nicht im von der DV beschlossenen Antrag stehen. Diese haben nicht einmal 'im Grundsatz' eine Legitimation.
3. Der Beschluss schadet dem Orientierungslauf in der Schweiz
Entgegen dem DV-Beschluss verhängt der ZV-Beschluss weitergehende Sanktionen, wie ein sofortiges Verbot des Verkaufs der bestehenden Karten. Das sind in erster Linie 52! OL Karten im Wallis die damit von heute auf morgen verschwinden. Mit dem bevormundenden Verbot auf seinen Karten nationale Wettkämpfe auszurichten wird der OL im Wallis defacto beerdigt.
4. Der Beschluss arbeitet mit wirtschaftlichem Embargo und Zensur
Das Verkaufsverbot und zusätzl. die Absichterklärung Thomas Scholl als Journalisten zu behindern haben als einziges Ziel diesem zu schädigen.
5. Der Beschluss versucht, das Mitspracherecht der Vereine zu beschneiden.
Zuerst umgeht man die DV indem man den Beschluss einer Absegnung entzieht. Dann wird die DV auch noch bis 2013 von einem Änderungsantrag ausgeschlossen. Dreist für einen Beschluss, der vorgibt, er sei durch die DV legitimiert.
6. Der Beschluss soll vor den Vereinen möglichst geheim gehalten werden.
Auf eine Publikation wurde verzichtet um 'unnötige Aufmerksamkeit' zu vermeiden.
Sonntag, 7. März 2010
Zuviele Gegner - Doppelter Maulkorb für Thomas Scholl
Hinweis: Durch klicken auf untenstehendes Label Thomas Scholl sehen sie alle Einträge zu diesem Thema in diesem Blog
Kurzfassung
Nach einer von aktuellen und ehemaligen Verbandsfunktionären geprägten Diskussion, wurde am 6.März 2010 an der DV von Swiss Orienteering der Verein OLG Zürichberg aus dem Verband ausgeschlossen. In einem zweiten Schritt wurde stratgische Führung (ZV) beauftragt, ein Regelwerk zu entwickeln, das verhindert, dass die Person Thomas Scholl sich in irgendeiner Art am Verbandsleben beteiligen kann.
Ablauf der Diskussion
1. Eröffnung Marcel Schiess, Präsident Swiss Orienteering: Das Thema ist ein heikles und kann mit grösseren Emotionen verbunden sein. Aufruf sachlich zu bleiben. Alles ist Formal korrekt. Vorschlag zum Vorgehen. Beide Anträge werden gemeinsam behandelt. Der Delegierte der OLG Wallis (Thomas Scholl) vertritt sich und die OLG Zürichberg.
2. Einführung Marcel Schiess, Präsident Swiss Orienteering: Rechtsbelehrung zu Anträgen.
3. Markus Brechbühl für den Antragsteller OLG Stäfa: Systematische Behinderung. Freude muss entstehen können. Haar in der Suppe suchen. Eigennutz. Eigenmächtig. Besserwisserisch. Voreingenommen. Übertriebener Aktivisimus. Ohne positive Wirkung. Sand im Getriebe. Nicht tolerierbar. Dies sei kein Maulkorb und kein beseitigen von unbequemen Verbands-Mitgliedern. Die OLG Zürichberg sei nur ein Vehikel für Scholl. Bremsklotz. Rein persönliche Intressen. Paragrafenreiterei. Zivilprozess spielt keine Rolle, aber zeigt, dass Scholl sich um Urteile der RK foutiert. Es ist keine persönliche Abrechnung. TS Verhalten sei unverständlich und nicht mehr tolerierbar. TS beübe Funktionäre. Die ausserordentliche SOLV DV: war wegen ihm eine neverending story. TS hat die DV zum Verzweifeln gebracht und erst noch Verfahrensfehler rekuriert. Die OLG Zürichberg sei der einzige Verein, der je rekuriert hat, hat aber keine aktiven Mitglieder. Scholls Inputs: nicht verhältnismässig, nicht sozialverträglich. Scholl beharrt unnötig auf dem Einhalten formaler Richtigkeit und prangt Verfahrensfehler in der NZZ an. Er ist nicht mehr glaub- und vertrauenswürdig. Die Annahme des Antrages bringt keine Nachteile für die OLG Zürichberg und Thomas Scholl, aber die Entlastung für Funktionäre.
4. Replik Thomas Scholl (TS) als Vertreter der OLG Zürichberg und seiner Person: Beschriebt den Beitrag der OLG Zürichberg als aktives Mitglied des Verbandes. TS erklärt seine Anträge an die DV. Diese sei Ort der Diskussion. Rekuriert habe er, weil seine Inputs an die DV vom ZV abgeblockt wurden. Das Problem durch die letztjährige Statuenänderung weitgehend entschärft.
Viele Rekurse: Diese werden teilweise gutgeheissen und wir wurden teilweise auch vom ZV dazu gezwungen (administrative Streichung, verweigerte Abstimmung an DV). OLG sei kein Verein: Rekurskommission hat schliesslich die Vereinsform der OLG bestätigt. Ein gesunder Verband braucht Kritik. Für den Verband.
Vertragsstreit: Die OLG Stäfa hat den Vertrag gebrochen. Ich mache nur, was die Rekurskommission mir angetragen hat.
Pfannenstiel: Dadurch, dass ich sie halte wurde die Karte von sieben Vereinen benutzt. Es geht nicht ums Geld.
Eigennutz ist nie Motivation. Rekurs ist nicht ehrenrühriges. Ich bin, zugegeben, ein kritischer Mitarbeiter des Verbandes. Sachorientiert. Keine persönliche Sache für mich. Ich sehe es als persönliche Abrechnung. Die DV ist nicht der richtige Ort dafür.
5. Stellungnahme ZV, Hansruedi Walser, Vizepräsident Swiss Orienteering: Anerkennung von Scholls Leistungen. Nicht der Platz für Unstimmigkeiten zwischen Vereinen. Verantwortung der Delegierten. So kann es nun wirklich nicht weitergehen. ZV umfassende Abklärungen. OLG Zürichberg: Scheinkonstruktion, erschlichene Plattform. OLG Zürichberg mitschuldig. Wir haben versucht zu vermitteln.
Die Fakten der OLG Stäfa sind richtig. ZV unterstützt den Antrag. Konsequenzen. Bleibt Mitglied der OLVZ. Karten dürfen weiterhin verkauft werden. Die Vorwürfe zum zweiten Antrag wurden geprüft und weitere Untersuchungen unternommen. Thomas Scholl belastet das ehrenamtliche System. Wir haben versucht zu vermitteln. Getroffene Vereinbarungen wurden nicht eingehalten. Es kam nie gut. Keine persönliche Abrechnungen. Wir wollen keine Mediation. Antrag. Konsequenzen.
6. Ordnungsantrag zur Diskussion, Marcel Schiess, Präsident Swiss Orienteering: 2 Minuten pro Verein.
7. Votum Mario Ammann, OLG SG/Appenzell: Thomas Scholl betreibt Abnützungs- und Zermürbungkampf gegen Swiss Orienteering. Keine Bereitschaft für vernüftige Zusammenarbeit.OLG Zürichberg existiert nicht. Sorge um müde Funktionäre. Referenz auf Marc Russenberger.
8. Votum Pierluigi Schaad, Bündner OL Verband: Beschlüsse können zivilgerichtlich angefochten werden. Wo ist die Rechtsgrundlage?
9. Replik Hansruedi Walser, Swiss Orienteering: Es gibt keine. Die DV kann das bestimmen.
10. Votum Koni Becker, Ehrenmitglied: Ich bin selbst betroffen. Anträge rechtlich nicht haltbar, Imageverlust, keine Lösung. Intressen des SOLV sind objektiv nicht verletzt. Teilnahme als Delegierte anderer Vereine nicht zu verbieten. Schlechte Publicity. Keine Lösung. Wettkämpfe und Karten ausserhalb des Verbandes nicht im Sinne des Verbandes.
11. Votum Martin Meier, OLR Amriswil: Wir sehen das nicht als Lösung und nicht rechtlich haltbar.
12. Auskunft Marc Russenberger, Vorsitzender Rekurskommission: Ich bin auch betroffen. Seit 20 Jahren in der Kommission. Es geht nicht um die Anzahl der Fälle, sondern um deren Inhalte (Z'leidwerkerisch, überspitzt formalistische, unverhältnismässig). Selbstverursacht. Beispiel: ZV Streichung OLG Zürichberg. Selbstverschuldet, total unnötig.
13. Votum Fritz Aebi, OLG Herzogenbuchsee: Ich wollte Thomas Scholl vorschlagen die OLG Zürichberg solle von sich aus auszutreten, dass er als Vertreter der OLG Wallis hier ist beweist, dass er nicht gewillt ist zu einer Lösung beizutragen.
14. Votum Albert Meyer, CO Lausanne Jorat: Es ist ein Problem zwischen Personen. Die vorgeschlagene Lösung scheint uns nicht geeignet, das Problem zu lösen. Man soll Thomas Scholls Angebot annehmen.
15. Votum Emil Kimmig, OLV Luzern: Wir lösen das Problem damit nicht.
16. Votum Hanspeter Oswald, OLK PizHasi: OLG Zürichberg ist eine Konstruktion. Ich habe ein Mitglied kontaktiert, das weiss von nichts.
17. >Schlussvotum Markus Brechbühl, OLG Stäfa: Man muss jetzt etwas unternehmen. Mediation ist kein Thema.
18. Schlussvotum Thomas Scholl, OLG Zürichberg: Persönlich betroffen. Das ist keine Lösung des Problems.
19. Abstimmung Antrag 1: 120 JA 25 NEIN 2 ENTHALTUNG
20. Abstimmung Antrag 2: 96 JA 43 NEIN 8 ENTHALTUNG
21. Schlusswort Marcel Schiess, Präsident Swiss Orienteering: Schwarzer Tag. Unglücklich, dass es soweit gekommen ist. Schlicht keine Alternativen gesehen. Lange diskutiert. Kein angenehmer Entscheid. Punkt musste gesetzt werden. Nicht freudenstrahlend. Wir hatten keine besseren Ideen.
Donnerstag, 4. März 2010
2.Stellungsnahme Thomas Scholl
Hinweis: Durch klicken auf untenstehendes Label Thomas Scholl sehen sie alle Einträge zu diesem Thema in diesem Blog
In einem zweiten Rundschreiben nimmt Thomas Scholl zu den Vorwürfen an seine Person Stellung. Er lässt dabei durchblicken, dass es für den zweiten Antrag der OLG Stäfa keine rechtliche Grundlage gibt. Insgesammt gibt er sich gesprächsbereit.
... Das Ganze ist offenbar eine persönliche Abrechnung, die in meinen Augen nicht vor die DV gehört.
Vielleicht sollten wir uns zusammensetzen, wenn nötig zusammen mit einem geeigneten Mediator,
und versuchen, Lösungen zu finden. Mein Wunsch: Spielen wir den Ball und nicht auf den Mann!
Der ganze Text
Freitag, 26. Februar 2010
Stellungsnahme OLG Zürichberg zum drohenden Verbandsausschluss
Hinweis: Durch klicken auf untenstehendes Label Thomas Scholl sehen sie alle Einträge zu diesem Thema in diesem Blog
Mit einem Mailing vom 26.Februar 2010 richtet sich die OLG Zürichberg an die Delegierten der Mitgliedervereine von SwissOrienteering und nimmt zu den Vorwürfen der OLG Stäfa stellung.
Im Grunde geht es hier um die Frage, wie man mit anderen Ansichten und mit Kritik umgeht. Wir würden erwarten, dass man die Meinung anderer achtet, sachliche Kritik nicht persönlich nimmt, Argumente prüft, Gegenargumente vorbringt und schliesslich das beschliesst, akzeptiert und ausführt, was besser ist. Es wäre in unseren Augen keine gute Lösung, diejenigen auszuschliessen, welche ab und zu etwas anders sehen, sich dafür einsetzen und dadurch unbequem sind. Ein unabhängiger, starker Verband braucht auch solche Mitglieder und kann abweichende Meinungen verkraften!
Ganzer Text
Kommentar: Man darf gespannt sein, ob die Delegierten die Besonnenheit aufbringen, um die Dinge so zu sehen. Nach meiner letztjährigen Erfahrung, dass TS Argumente, selbst wenn sie richtig sind, negiert werden, ist die Chance dazu eher gering einzuschätzen.
Montag, 22. Februar 2010
Rekursentscheid 17.Dezember 2009 in Sachen OLG Zürichberg
+++angepasst 22.März 2010
Im Sommer 2009 hat der Zentralvorstand von Swiss Orienteering die OLG Zürichberg aus dem Verband ausgeschlossen. Dagegen hat die OLG Zürichberg rekuriert. Der Rekurs wurde gutgeheissen. Einige Auszüge dazu.
Ganzer Text
Kommentar: Der Rekursentscheid an sich ist korrekt, er bringt aber allerlei Unstimmigkeiten an den Tag. Zum ersten zeigt er auf, dass der Zentralvorstand den Ausschluss der OLG Zürichberg aktiv vorangetrieben hat. Zum zweiten stellt sich die Frage, wie die OLG Stäfa schon am 10.Dezember d.h. vor Abschluss des Rekursverfahrens zu teils explizit vertraulichen Informationen über das Verfahren gelangt ist zum Beispiel:
Auch erweckt der Antrag der OLG Stäfa den Eindruck, die Antragsteller würden die genannten Mitglieder der OLG Zürichberg namentlich kennen.
Der Antrag der OLG Stäfa wurde nirgends publiziert, kann aber hier nachgelesen werden.
Im Sommer 2009 hat der Zentralvorstand von Swiss Orienteering die OLG Zürichberg aus dem Verband ausgeschlossen. Dagegen hat die OLG Zürichberg rekuriert. Der Rekurs wurde gutgeheissen. Einige Auszüge dazu.
Der Präsident der Rekurskommission vertritt die OLG Stäfa in einem zivilrechtlichen Verfahren gegen den Rekurrenten und trat in den Ausstand.(s.3/6)
Mit Brief vom 30.09.09 lieferte der Rekurrent weitere Unterlagen(u.a. eine Abschrift der Statuten der OLG Zürichberg, einen Auszug aud dem Protokoll der Mitgliederversammlung 2007 und eine Auflistung der fünf Mitglieder der OLG Zürichberg (Vor- und Nachnamen). Er beantragte insbesondere die Mitgliederliste vertraulich zu behandeln, da für die anderen Mitglieder ähnliche Sanktionen, wie für sich selbst zu befürchten seien (z.B. Funktionärssperren).(S.3/6)
Der Rekurrent beantrag [sic], dass die Namen der Mitglieder der OLG Zürichberg nicht veröffentlicht werden und im Rahmen dieses Verfahrens nicht an Swiss Orienteering herausgegeben werden. Die Rekurskommission hat die Existenz der Mitglieder in genügender Weise überprüft. Der Schutz der Persönlichkeitsrechte der einzelnen Mitglieder ist unter dem vorliegenden Umständen höher zu gewichten, als das Rechtsschutzintresse der betroffenen Parteien und der Öffentlichkeit (Publikation des Entscheides auf der Webseite von Swiss Orienteering). Deshalb werden die Namen der weiteren vier Mitglieder der OLG Zürichberg nicht veröffentlicht.(S.5/6)
Versand 4. Februar 2010(S.6/6)
Ganzer Text
Kommentar: Der Rekursentscheid an sich ist korrekt, er bringt aber allerlei Unstimmigkeiten an den Tag. Zum ersten zeigt er auf, dass der Zentralvorstand den Ausschluss der OLG Zürichberg aktiv vorangetrieben hat. Zum zweiten stellt sich die Frage, wie die OLG Stäfa schon am 10.Dezember d.h. vor Abschluss des Rekursverfahrens zu teils explizit vertraulichen Informationen über das Verfahren gelangt ist zum Beispiel:
Insbesondere kann der OLG Zürichberg vorgeworfen werden, dass sie [...] seit Jahren vorspiegelt, ein ordentlicher Verein zu sein und trotz mehrfacher Aufforderung des ZV kein Mitglied nannte, es auf die Streichung von der Mitgliederliste durch den ZV ankommen liess, um dann im Rekursverfahren doch ein Minimum an Mitgliedern zu benennen;(Antrag OLG Stäfa S.1/2)
Auch erweckt der Antrag der OLG Stäfa den Eindruck, die Antragsteller würden die genannten Mitglieder der OLG Zürichberg namentlich kennen.
Die Mitglieder der OLG Zürichberg können ihrem - in den letzten 10 Jahren nicht ausgeübten Hobby - auch weiterhin nachgehen.(Antrag OLG Stäfa S.2/2)
Der Antrag der OLG Stäfa wurde nirgends publiziert, kann aber hier nachgelesen werden.
Montag, 8. Februar 2010
ZV Haltung zum Antrag der OLG Stäfa
Der Zentralvorstand hat von den Anträgen der OLG Stäfa Kenntnis genommen (siehe detaillierte Berichterstattung im Swiss Orienteering Magazine 2/2010). Der ZV unterstützt grundsätzlich die Anträge. Die offizielle Stellungnahme zuhanden der DV wird an der ZV-Sitzung vom 1. März beraten und verabschiedet.
Quelle: Informationen aus dem Zentralvorstand (7.2.2010) www.swissorienteering.ch
Abonnieren
Posts (Atom)
o-zeugs over and out (late wc china finding)
Yes. Let the o-zeugs blog rest in peace. I´ll take it down eventually. And yes, I stumbled over the decisions of the Ethics Panel regarding ...
-
I here describe the way of the couch-mapper or with other words how far you can get with a swedish .las file (and karttapullautin , OL Lase...
-
Yes. Let the o-zeugs blog rest in peace. I´ll take it down eventually. And yes, I stumbled over the decisions of the Ethics Panel regarding ...


