Montag, 10. Mai 2010

Thomas Scholl darf nicht an einem Kartenaufnehmerkurs teilnehmen


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Nach Rücksprache mit dem Zentralvorstand war Thomas Scholl die Teilnahme am Kartenaufnehmerkurs vom 1. Mai 2010 verweigert worden. Die Kurs-Organisatoren stützten sich dabei auf die Massnahmen des Zentralvorstandes zur Einschränkung von Scholls Handlungsfreiheit, die aufgrund des DV-Beschlusses erarbeitet worden waren.

Scholl hatte gegen diese Ablehnung einen Rekurs eingereicht, wonach ihm mittels vorsorglicher Verfügung seine Teilnahme-Berechtigung festzustellen sei.

www.swiss-orienteering.ch

Ganzer Rekursentscheid

Kommentar
*kopfschüttel* Thomas Scholl von einem Kartenaufnehmer-Kurs auszuschliessen hat vielleicht die Grundlage eines DV-Entscheides, aber eine Rechtfertigung im Bereich des Menschenverstandes sucht man vergebens. Nach dem aus vielen Aspekten denkwürdigen Beschluss des Zentralvorstandes von Swiss Orienteering vom 25.04.2010 betreffend Einschränkung der Handlungfreiheit von Thomas Scholl, Frauenfeld, in Angelegenheiten als OL-Funktionär ist das das zweite Signal des Zentralvorstandes innert kurzer Zeit bei dem sich der Gedanke heimzahlen und dissen aufdrängt.

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