Der Präsident der Rekurskommission von Swiss Orienteering hat zudem als Einzelrichter entschieden, auf einen Rekurs der OLG Wallis nicht einzutreten. Die OLG Wallis hatte am 29. Juni Rekurs gegen den Beschluss des Zentralvorstandes bezüglich Einschränkungen der Handlungsfreiheit in OL-Angelegenheiten von Thomas Scholl eingereicht. Das Nichteintreten wird mit Nichteinhalten der reglementarischen Rekursfrist von 20 Tagen begründet.
www.swissorienteering.ch vom 16.7.2010
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