Montag, 22. Februar 2010

Rekursentscheid 17.Dezember 2009 in Sachen OLG Zürichberg

+++angepasst 22.März 2010

Im Sommer 2009 hat der Zentralvorstand von Swiss Orienteering die OLG Zürichberg aus dem Verband ausgeschlossen. Dagegen hat die OLG Zürichberg rekuriert. Der Rekurs wurde gutgeheissen. Einige Auszüge dazu.

Der Präsident der Rekurskommission vertritt die OLG Stäfa in einem zivilrechtlichen Verfahren gegen den Rekurrenten und trat in den Ausstand.
(s.3/6)
Mit Brief vom 30.09.09 lieferte der Rekurrent weitere Unterlagen(u.a. eine Abschrift der Statuten der OLG Zürichberg, einen Auszug aud dem Protokoll der Mitgliederversammlung 2007 und eine Auflistung der fünf Mitglieder der OLG Zürichberg (Vor- und Nachnamen). Er beantragte insbesondere die Mitgliederliste vertraulich zu behandeln, da für die anderen Mitglieder ähnliche Sanktionen, wie für sich selbst zu befürchten seien (z.B. Funktionärssperren).
(S.3/6)
Der Rekurrent beantrag [sic], dass die Namen der Mitglieder der OLG Zürichberg nicht veröffentlicht werden und im Rahmen dieses Verfahrens nicht an Swiss Orienteering herausgegeben werden. Die Rekurskommission hat die Existenz der Mitglieder in genügender Weise überprüft. Der Schutz der Persönlichkeitsrechte der einzelnen Mitglieder ist unter dem vorliegenden Umständen höher zu gewichten, als das Rechtsschutzintresse der betroffenen Parteien und der Öffentlichkeit (Publikation des Entscheides auf der Webseite von Swiss Orienteering). Deshalb werden die Namen der weiteren vier Mitglieder der OLG Zürichberg nicht veröffentlicht.
(S.5/6)
Versand 4. Februar 2010
(S.6/6)
Ganzer Text

Kommentar: Der Rekursentscheid an sich ist korrekt, er bringt aber allerlei Unstimmigkeiten an den Tag. Zum ersten zeigt er auf, dass der Zentralvorstand den Ausschluss der OLG Zürichberg aktiv vorangetrieben hat. Zum zweiten stellt sich die Frage, wie die OLG Stäfa schon am 10.Dezember d.h. vor Abschluss des Rekursverfahrens zu teils explizit vertraulichen Informationen über das Verfahren gelangt ist zum Beispiel:
Insbesondere kann der OLG Zürichberg vorgeworfen werden, dass sie [...] seit Jahren vorspiegelt, ein ordentlicher Verein zu sein und trotz mehrfacher Aufforderung des ZV kein Mitglied nannte, es auf die Streichung von der Mitgliederliste durch den ZV ankommen liess, um dann im Rekursverfahren doch ein Minimum an Mitgliedern zu benennen;
(Antrag OLG Stäfa S.1/2)
Auch erweckt der Antrag der OLG Stäfa den Eindruck, die Antragsteller würden die genannten Mitglieder der OLG Zürichberg namentlich kennen.
Die Mitglieder der OLG Zürichberg können ihrem - in den letzten 10 Jahren nicht ausgeübten Hobby - auch weiterhin nachgehen.
(Antrag OLG Stäfa S.2/2)
Der Antrag der OLG Stäfa wurde nirgends publiziert, kann aber hier nachgelesen werden.

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