Kriterien für den Realitätsgehalt einer Zeugenaussage sind zum Beispiel die Konkretheit und Anschaulichkeit der Schilderungen, ihr Detailreichtum, die Schilderung unerwarteter Komplikationen, das Fehlen von Klischees und Stereotypen sowie für den Fall, dass mehrere Aussagen vorliegen, Übereinstimmungen, Widersprüche, Ergänzungen und Auslassungen.
Eine bewusst lügende Person konstruiert ihre Aussage hingegen aus gespeichertem Allgemeinwissen. Da dies eine schwierige Aufgabe ist, gibt es auch dafür Indizien. Klassische Lügensignale sind etwa Verlegenheit und Zurückhaltung des Aussagenden bis hin zu Verweigerungs- oder Fluchttendenzen (übrigens auch in der Körpersprache). Auch das so genannte Vorwegverteidigungs- ("Wenn Sie mir vorwerfen würden, dass ich ...") und das Entrüstungssymptom ("Eine Unverschämtheit, mir zu unterstellen, dass ich ...") sprechen dafür, dass eine Person bewusst die Unwahrheit sagt. Schließlich können auch die Kargheit, die Abstraktheit und die Detailarmut einer Darstellung ein Indiz für eine Lüge sein.
Prof. Matthias Jahn in Legal Tribune vom 29.7.2010
Eva-Maria Gradwohl
Beispielhaft dafür ein Interview mit der österreichischen Marathonläuferin Eva Maria Gradwohl (Erster Teil, von Antenne Steiermark, aus kleinezeitung.at), die dieses Jahr nach einem verweigerten Dopingtest ihre Karriere beendete. Natürlich ist es naheliegend, dass sie als Lebenspartnerin des wirklich unsäglichen Walter Mayer, damit einen chemisch belegten positiven Dopingtest vermieden hat. Anderseits zeigt ihre Erklärung, wie es zu der entsprechenden Verweigerung kam ein paar starke Indizien dafür, dass sie nicht lügt. Detailiert, unlogisch, fetzenhaft und nur teilweise beschönigend (Streit mit Mayer wird erwähnt, Mayers massive Störung des Test selber verschwiegen)
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