Freitag, 22. Januar 2010

Anträge der OLG Stäfa zuhanden der Delegiertenversammlung 2010 des Schweizerischen Orientierungslaufverbandes Swiss Orienteering

1) Die OlG Zürichberg sei aus Swiss Orienteering auszuschliessen.
Die OLG Züricherg ist faktisch inexistent und bemüht seit Jahren bei allen möglichen Gelegenheiten zahlreiche Verbandsinstitutionen. Insbesondere lässt sie sich für die persönlichen Zwecke von Thomas Scholl einspannen und toleriert bzw. entsendet ihn als Clubvertreter an die DV von Swiss Orienteering und an weitere Gremien. Insbesondere kann der OLG Zürichberg vorgeworfen werden, dass sie:
von Thomas Scholl lediglich als Vehikel benutzt wird, um seine persönlichen Interessen überall dort einbringen zu können, wo ein Verein von Nöten ist; insbesondere bei Statuten- oder Reglementsrevisionen dutzende von Änderungsanträgen stellen liess und nach deren Ablehnung mehrfach den Rekursweg beschritt, obwohl offensichtlich war, dass die DV die Meinung der OLG Zürichberg nicht teilte; der einzige Verein ist, der nebst Thomas Scholl die Rekurskommission in den letzten
neun Jahren bemühte; seit Jahren vorspiegelt, ein ordentlicher Verein zu sein und trotz mehrfacher Aufforderung des ZV kein Mitglied nannte, es auf die Streichung von der Mitgliederliste durch den ZV ankommen liess, um dann im Rekursverfahren doch ein Minimum an Mitgliedern zu benennen; dadurch verbandsintern die freiwillig zur Verfügung stehenden Ressourcen bindet und verschleisst, die anderweitig eingesetzt werden sollten; dem Verband dadurch einen Imageschaden verursacht.
2) Die Organe, Kommissionen und weiteren Gruppierungen zur Realisierung von Swiss Orienteering-Aufgaben seien anzuweisen, Thomas Scholl als Vertreter eines Verbandsmitgliedes (OL-Club) oder als Individualperson weder an offizielien Anlässen (beispielsweise Delegiertenversammlungen, Kärteler-, Veranstaltertagungen oder dergleichen) teilnehmen zu lassen, noch mit ihm irgendwelche Wettkämpfe zu organisieren noch Kartenprojekte oder dergleichen zu realisieren. Die Teilnahme von Thomas Scholl an OL's, die in den Geltungsbereich der WO fallen (vergi. WO Art. 3), ist von vorstehender Regelung vorläufig nicht betroffen.
Thomas Scholl ist von jedweden Verbandsaufgaben und Teilnahmen an offiziellen Veranstaltungen fernzuhalten, da er: seit Jahren die Instanzen von Swiss Orienteering mit allem und jedem bemüht und beschäftigt; in den letzten 15 Jahren die Rekurskommission mit mehr als einem Dutzend Fällen beschäftigte, während der Rest des OL-Volkes im gleichen Zeitraum gerade deren zwei produzierte; in eigennütziger und jenen des Verbandes diametral entgegenlaufenden Interessen
beim zivilen Richter die Abtretung von Kartenrechten verlangt, die die Kommission Karten und Rekurskommission schon definitiv einem OL-Club zugesprochen haben;
Delegiertenversammlungen durch unzählige Anträge blockiert und lahm legt;
treuwidrig an zwei unterschiedlichen offiziellen Verbandsveranstaltungen am gleichen Tag die Spesenentschädigung bezog; den Verband in seiner freiwilligen Arbeit behindert, was dazu führt, dass Führungspersonen zurücktreten und keine Nachfolger gefunden werden. Die Umsetzung des zweiten Antrags wird dem ZV übertragen. Letztlich soll bei Gutheissung sichergestellt werden, dass Thomas Scholl die Verbandsressourcen nicht mehr in Anspruch nehmen kann. Bei Gutheissung erleiden weder die Mitglieder der OLG Zürichberg noch Thomas Scholl irgendeinen
unverhältnismässigen Nachteil: Die Mitglieder der OLG Zürichberg können ihrem - in den letzten 10 Jahren nicht ausgeübten Hobby - auch weiterhin nachgehen. Sie sind über die OLG Zürichberg einfach nicht mehr Verbandsmitglied. Sie können sich auch ohne weiteres einem anderen Club anschliessen, sollte ihnen die Verbandsmitgliedschaft wichtig sein. Für Thomas Scholl gilt ähnliches: Da im OL keine Lizenz benötigt wird, kann er den Sport weiterhin ausüben. Die Verbandstätigkeit benötigt er nicht für seinen Lebensunterhalt, weshalb er auch dadurch keinen Nachteil erleidet.
Letztlich kann es sich Swiss Orienteering nicht leisten, die Freiwilligenarbeit von dutzenden Personen, die ihre Freizeit in den Dienst des Verbandes stellen, zu gefährden. Die OLG Stäfa bittet euch daher, die Anträge an lässlich der DV 2010 zu unterstützen.
OLG Stäfa, 10. Dezember 2009
Hansueli Steinmann, Präsident Markus Brechbühl, Vize-Präsident


Kommentar: Hervorhebungen von o-zeugs Naja. Egal. Dieses Armutszeugnis bleibt uns nicht erspart.

1 Kommentar:

Jan Kocbach hat gesagt…

Sounds strange. What is his agenda, here? I read some of them here

http://www.solv.ch/index.php?option=com_content&task=view&id=41&Itemid=292&lang=fr

and I don't really understand why one would be so stubborn...

The KanPas Focus 200

So here is the KanPas Focus 200. Actually the compass making orienteering easy. Maybe even too easy? - Sorry for that. fig.1. What a beauty ...