In der Verhandlung ging es laut Lehner nicht in erster Linie um die Kardinalfrage: Hat Schumacher bei der Tour gedopt oder nicht. Die Schumacher-Seite kaprizierte sich als Hauptargument gegen die ausgesprochene Sperre auf die Tatsache, dass «ein nicht zugelassenes Analyse-Verfahren» Grundlage der AFLD-Strafe war. «Wenn das Reglement nicht eingehalten wird, dann hat er im juristischen Sinne nicht gedopt», behauptete Lehner.
Süddeutsche Zeitung vom 4.Nov.2009
Kommentar: Klöden hat also nicht gedopt, Ullrich hat nicht gedopt, keiner der Fuenteskunden (ausser Valverde und Basso) hat gedopt...
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen