Das Obergericht Solothurn hat am 10. Februar 2012 alle vom
Zentralvorstand beschlossenen Sanktionen und Massnahmen für nichtig
erklärt, weil sie keinerlei Rechtsgrundlage haben. Meine Forderung nach
Schadenersatz für entgangene Kartenverkäufe wurde abgewiesen, weil der
Schaden nicht ausreichend belegt ist. Der SOLV hat 5/6 der
Gerichtkosten zu bezahlen, was etwa Fr. 13'300 entspricht, und schuldet
mir Fr. 23'600 Parteientschädigung. Ausserdem muss er die eigenen
Anwaltskosten tragen. Marc Russenberger, Präsident der Rekurskommission
und Anwalt des SOLV in diesem Verfahren, hat dafür bei den Gerichten
etwa Fr. 59'000 in Rechnung gestellt, darunter 77 Arbeitsstunden von
ihm persönlich zu Fr. 450 plus Mehrwertsteuer. Wie viel davon der SOLV
tatsächlich bezahlen muss, ist nicht bekannt. Mir verbleiben 1/6 der
Gerichtskosten (Fr. 2'700) und der Rest meiner Anwaltskosten (Fr.
12'000).
Das Urteil ist nicht ans Bundesgericht weitergezogen worden und somit
seit Mitte März 2012 rechtskräftig. Zwei weitere Verfahren sind noch
beim Amtsgericht Olten-Gösgen hängig. Dort geht es darum, ob der oben
erwähnte Beschluss der Delegiertenversammlung 2010 rechtmässig war und
ob die OLG Zürichberg zu Recht aus dem SOLV ausgeschlossen wurde.
Thomas Scholl 15.Juni 2012 im
SOLV Forum siehe hier die
Verlautbarung von Swiss Orienteering gleichentags.
Nachtrag 21.Juni 2012: Vielleicht ist es aus dieser Perspektive intressant
ältere Artikel zu lesen... Zumindest den Artikel über die entscheidende
Delegiertenversammlung 2010 in Langenthal, wo die Rechtsgrundlage für den Antrag der OLG Stäfa bezügl. Sanktionen TS von verschiedenen Delegierten in Frage gestellt wird und selbst HR Walser als Mitglied des ZV zugibt, dass diese Rechtgrundlage nicht existiert.
[* So könnte sich der ZV bezüglich der von Herbert Bühl im Forum aufgeworfenen Verantwortungsfrage auf die Position stellen, dass die DV wusste, dass die Massnahme nur Teil eines Verschleisskampfes gewesen sei]